Wie die Gemeinde Gansingen berichtet, werden Bürger um den Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern bis spätestens am 30. Juni 2024 gebeten.
Dorfplatz Gansingen.
Dorfplatz Gansingen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Herunterhängende Äste und Sträucher können immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen führen, da die Übersichtsverhältnisse eingeschränkt sind.

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen werden gebeten, ihre an der Strasse stehenden Bäume und Sträucher bis zum 30. Juni 2024 zurückzuschneiden.

Gemäss den Paragrafen 109 bis 112 des kantonalen Baugesetzes gelten hierfür Vorschriften.

Strassensicherheit im Fokus

Die öffentlichen Strassen und deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Wegweiser et cetera) dürfen vom anstossenden Grundeigentum aus durch Bäume und Sträucher nicht beeinträchtigt werden.

In den Strassenraum hineinragende Bäume sind auf eine Höhe von 4,5 Meter – ab Fahrbahnrand gemessen – aufzuasten.

Hecken und Sträucher sind gegenüber Kantonsstrassen auf einen Abstand von einem Meter und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter zurückzuschneiden.

Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern bis 30. Juni

Bei Gehwegen hat der Rückschnitt auf die Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen.

In Sichtzonen (Kreuzungen/Einmündungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 0,8 und 3 Meter gewährleistet sein.

Der Rückschnitt soll bis spätestens am 30. Juni 2024 erfolgen.

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